Unter dem Slogan „Heimathelden suchen Glücksbringer“ helfen Mitglieder und Kunden unserer Volksbank Alzey-Worms eG mit, die
Lebensqualität
in unserer Region zu verbessern. Und wie funktioniert das? Ganz einfach: Wir stellen Gelder aus dem Verkauf unserer Gewinnspar-Lose zur
Verfügung – von jedem verkauften Los fließt ein Teil zurück an die Volksbank. Und diesen Teil stellen wir „Heimathelden“ - sprich den
vielen
Helfern und Ehrenamtlichen in gemeinnützigen Vereinen und Institutionen - zur Verfügung. So fördern wir gemeinsam mit unseren
Mitgliedern
und Kunden gesellschaftliche, wirtschaftliche, soziale, sportliche und kulturelle Projekte hier vor Ort.
Bei uns gehen täglich Anfragen auf Unterstützung ein. Mit „Heimathelden suchen Glücksbringer“ wollen wir der Öffentlichkeit zeigen,
welche
großartigen Ideen und Vorhaben durch ehrenamtliches Engagement in unserer Heimat bewegt werden. Gleichzeitig können wir unsere
Mitglieder
und Kunden – sprich die „Glücksbringer“ an der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel beteiligen. Dabei kommt unser gemeinsames
Engagement auch unseren Kunden selbst zugute: u. a. als Vereinsmitglied, als Besucher von Festen, Theatern, Museen und Ausstellungen
oder
auch als Eltern oder Großeltern, deren Kinder oder Enkel in Einrichtungen gehen, die durch von uns gefördert werden.
Alle gemeinnützigen Vereine, Institutionen und Projekte aus dem Geschäftsgebiet der Volksbank Alzey-Worms eG können mitmachen und haben
gleichermaßen eine Chance auf finanzielle Unterstützung.
Heimathelden
Mit Heimathelden bezeichnen wir die vielen engagierten ehrenamtlichen Helfer in gemeinnützigen Organisationen vor Ort bzw. die
Organisationen selbst.
Glücksbringer
Unter Glücksbringern subsumieren wir alle, die ein Projekt unterstützen. Ob durch eine private Spende, die Einlösung von Spenden-Coupons
der
Volksbank Alzey-Worms eG oder ihrer Partner sowie die Partner selbst. Als Anbieter dieser Plattform zählen auch wir uns zu den
Glücksbringern.
Projektträger
Hiermit sind gemeinnützige Vereine sowie andere Organisationen oder Einrichtungen gemeint, die sich mit einer Bewerbung um finanzielle
Förderung gem. diesen Nutzungsbedingungen an dieser Plattform beteiligen.
Projektinitiator
Dieser ist der Ersteller eines Projektes auf der Plattform und Ansprechpartner für etwaige Rückfragen. Der Projektinitiator ist vom
Projektträger bevollmächtigt und handelt in seinem Namen. Der Projektinitiator muss volljährig sein.
Projekt
Das dargestellte Vorhaben des Projektträgers, unter Darlegung der geplanten Tätigkeiten mit Anfangs- und Endtermin, dem Zeitrahmen sowie
der
Kosten und Ressourcen (Spendenziel) unter Darstellung des konkreten Vorhabens.
Der Mindestbetrag für ein Projekt sollte 500,- Euro
und der Mindestbetrag für ein Teilprojekt sollte 250,-- Euro nicht unterschreiten
.
Projektlaufzeit
Benennt das Datum, bis zu dem eine Teilnahme einzelner Projekte an der Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform möglich ist.
Dieser
Zeitpunkt wird auch als Projektende oder Laufzeitende bezeichnet und vom Projektinitiator festgelegt. Nach Ablauf dieses Zeitpunktes
können
keine Spenden oder Spendencoupons diesem Projekt mehr zufließen.
Nutzer/Teilnehmer
Alle Personen, welche die Internetseiten unserer Plattform „Heimathelden suchen Glücksbringer“ aufrufen. Sofern sich diese auf unserer
Plattform registrieren, werden diese auch als Teilnehmer bezeichnet.
Account
Ein Account ist das Nutzerkonto des Teilnehmers.
Spender
Nutzer dieser Plattform, die einen oder mehrere Projektträger mit ihrer Spende finanziell unterstützen wollen. Auch Sie werden so zu
Glücksbringern. Der Spender (Nutzer) entscheidet, ob seine persönlichen Daten auf der Plattform sichtbar gemacht werden.
Selber spenden (Privatspende)
Unwiderrufliche freiwillige finanzielle Unterstützung eines oder mehrerer Projektträger ohne Anspruch auf eine Gegenleistung. Die Spende
an
den jeweils gewählten Projektträger wird unter Auswahl und Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters (weitere vom Spender im
Zahlungsvorgang
auswählbare Partner) über ein Treuhandkonto der Volksbank Alzey-Worms eG abgewickelt. Die Privatspenden werden dem Projektträger
monatlich
überwiesen.
Spendencoupons und Spendencode
Werden von der Volksbank Alzey-Worms eG zu verschiedenen Anlässen an Mitglieder und Kunden ausgegeben. Der individuelle Spendencode kann
sowohl elektronisch als auch über einen Spendencoupon verteilt werden. Jedem Spendencode ist ein individueller Betrag zugeordnet. Sofern
dieser 10,00 Euro übersteigt, kann der Betrag auf mehrere Projetträger nach beliebigem Ermessen verteilt werden. Ebenso hat jeder
Spendencode eine festgelegte Gültigkeitsdauer. Nach Ablauf dieser kann der Spendencode nicht mehr eingelöst werden. Eine Barauszahlung
ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
Zuwendung
Hierunter zählen alle Gelder, die über Spendencoupons der Volksbank Alzey-Worms eG nach dem Motto „Tue Gutes in unserer Heimat" verteilt
werden. Diese Zuwendungen erhalten die Projektträger beim Erreichen des Finanzierungsziels, spätestens jedoch nach Ende der
Projektlaufzeit.
Voraussetzung hierfür ist der vom Projektträger unterschriebene Reinertragsnachweis.
Spendenbescheinigung
Bescheinigung, die vom Projektträger nach amtlichem Muster an Spender ausgestellt wird. Eine Erstellung wird nur auf Veranlassung des
Spenders durchgeführt, der zu diesem Zwecke dem Projektträger seine persönlichen Daten übermittelt hat. Für die Richtigkeit, die
Ausstellung
sowie die zur Verfügungstellung ist allein der Projektträger verantwortlich.
Reinertragsnachweis
Hierbei handelt es sich um zweckgebundene Spendenmittel, die gesetzmäßig bei einer Soziallotterie anfallen. Die Volksbank schüttet den
auf
ihr Haus entfallenden Anteil aus dem Gewinnsparen gemäß den Bestimmungen zur Vergabe von Reinerträgen aus. Hierzu zählt unter anderem,
dass
der Empfänger die Mittel für ein konkretes Projekt verwendet und hierüber der Volksbank vor Bereitstellung der Mittel einen
Reinertragsnachweis ausstellt.
Partner
Auf der Plattform „Heimathelden suchen Glücksbringer“ können auch Partner der Volksbank nach Absprache ihr gesellschaftliches Engagement
zeigen und so selbst zum Heimathelden werden. Auf der Plattform wird auf spezielle Aktionen, die von Partnern der Volksbank durchgeführt
oder unterstützt werden, gesondert hingewiesen.
Geschäftsgebiet
Das Geschäftsgebiet umfasst die Städte Alzey, Kirchheimbolanden, Mainz, Nierstein, Osthofen und Worms.
Spendenaktionen
Die Volksbank führt im Laufe des Jahres immer mal wieder besondere Spendenaktionen durch. Dazu zählt zum Beispiel die Aktion „Wir
verdoppeln
Ihre Spende“. Auf solche Aktionen wird die Volksbank auf ihrer Internetseite www.vb-alzey-worms.de, der Internetseite des Portals
„Heimathelden suchen Glücksbringer“ (www.heimathelden-suchen-gluecksbringer.de) sowie auf Ihrer Facebook- und Instagram-Fanpage
hinweisen.
Für Spendenaktionen gelten besondere Bedingungen.
Co-Funding
Unter Co-Funding verstehen wir die Zurverfügungstellung von zusätzlichen Spendenmitteln der Volksbank. Beispiel: Im Rahmen der Aktion
„Wir
verdoppeln Ihre Spende“ wird ein zusätzlicher Spendentopf, der nur für diese Aktion vorgesehen ist, bereitgestellt. Diese Summe wird –
sofern diese die Bedingungen erfüllt und durch Privatspenden unterstützt wird - als Co-Funding bezeichnet. Für solche Aktionen gelten
gesonderte Bedingungen.
Spendenziel, Finanzierungsziel
Beschreibt den vom Projektträger für das beschriebene Projekt benötigten Bedarf an finanzieller Unterstützung. Näheres regelt die
Projektbeschreibung, für die der Projektträger allein verantwortlich ist.
Für die Spendenaktion können sich Organisationen (nachfolgend auch als Projektträger bezeichnet) bewerben, die gemeinnützigen Ziele, z.
B.
die Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, des Sportes, der Bildung, der Kultur, Seniorenhilfe, etc. verfolgen, einen aktuellen
Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes vorlegen können, eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen
und
die ihren Sitz im Geschäftsgebiet der Volksbank Alzey-Worms hat. Die Mittel für Projekte und Vorhaben sollten vor Ort mindestens jedoch
innerhalb Deutschlands eingesetzt werden. Die Projektträger benennen einen volljährigen Ansprechpartner, der für die Organisation
zuständig
und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger in
allen
Belangen zu handeln.
Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
Die Volksbank fördert keine Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen.
Ebenfalls
nicht unterstützt werden Projektträger sowie Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen,
pornographisch,
rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Volksbank schaden oder schaden könnten. Über die Zulassung
und
Veröffentlichung einer Bewerbung auf der Plattform entscheidet die Volksbank. Sie kann Bewerbungen um finanzielle Förderung ohne Angabe
von
Gründen ablehnen. Der Bewerber versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.
Die Projektträger dürfen auf der Spendenplattform nur konkrete Projekte veröffentlichen. Die Teilnahme einzelner Projekte an der
Verteilung von Spenden auf der Spendenplattform ist auf eine Laufzeit von 12 Monate begrenzt. Dieser Zeitpunkt wird auch als spätestes Projektende
oder Laufzeitende bezeichnet. Im Einvernehmen mit dem Projektträger kann die Volksbank die Laufzeit verlängern.
Die Frist beginnt mit Veröffentlichung (Freigabe durch die Bank) des Projektes auf der Spendenplattform
www.heimathelden-suchen-gluecksbringer.de.
Die Veröffentlichung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Nutzungsbedingungen erfüllt sind. Projekte, die bereits von der Volksbank
unterstützt werden, können nicht teilnehmen (keine Doppelförderung).
Es können ausschließlich Vereine/Institutionen aus dem Geschäftsgebiet der Volksbank Alzey-Worms eG mit einem Projekt pro Verein bzw. Institution an der Aktion
„Heimathelden suchen Glücksbringer“ teilnehmen. Das Projekt muss sich im Geschäftsgebiet der Volksbank Alzey-Worms eG, zumindest innerhalb von Deutschland, befinden. Teilprojekte sind zulässig. Die Projektlaufzeit wird individuell vom Projektträger
festgelegt, wobei diese die Dauer von 12 Monaten nicht überschreiten darf. Nach Ablauf der Projektlaufzeit bzw. vollständiger Finanzierung des Projekts kann ein neues Projekt eingestellt werden.
Ein Projekt hat immer ein festgelegtes Finanzierungsziel (Spendenziel). Dieses kann in Teilziele unterteilt werden. Ist ein Teilziel
erreicht, wird dieses entsprechend der Bedingungen für die Auszahlungen an den Verein auch vor Ende der Projektlaufzeit ausgeschüttet.
Das
Finanzierungsziel für ein Projekt soll mindestens 500,- Euro und darf höchstens 5.000,00 Euro
betragen; ein Teilziel sollte mindestens 250,- Euro umfassen.
Die Volksbank weist ausdrücklich darauf hin, dass die konkrete rechtliche und steuerrechtliche Ausgestaltung von Projekten allein dem
Projektinitiator obliegt und dieser für die Aufklärung der Unterstützer über das rechtliche Verhältnis zwischen Unterstützer und
Projektinitiator allein verantwortlich ist.
Für die Nutzung des Angebots der Volksbank müssen sich die Projektträger auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der
Internetseite www.heimathelden-suchen-gluecksbringer.de registrieren. Die in der Registrierungsmaske genannten erforderlichen Angaben
müssen
eingetragen und die angeforderten Unterlagen beigefügt werden.
Die Registrierungsunterlagen, Projektbeschreibungen und andere so eingereichte Unterlagen werden auf Vollständigkeit und
Gemeinnützigkeit
sowie Einhaltung dieser Bedingungen geprüft. Ein Rechtsanspruch auf Veröffentlichung und die spätere Durchführung von Förder- bzw.
Spendenaktionen besteht nicht.
Auch andere Nutzer (z.B. Inhaber von Spendencoupons, Privatspender, …) haben die Möglichkeit, sich zu registrieren. Die Registrierung
ist
jedoch keine Voraussetzung um selbst spenden oder Spendencoupons einlösen zu können. Die Registrierung erfolgt gemäß den Erläuterungen
auf
der Internetseite.
Die Registrierung stellt ein Angebot dar, das Internetangebot nutzen zu dürfen. Das Angebot bedarf der Annahme durch die Volksbank. Die
Volksbank informiert den Nutzer über die erfolgreiche Registrierung in Form einer E-Mail.
Wurden die Daten des Nutzers im Rahmen der Registrierung erfolgreich an die Volksbank übermittelt, so geht dem Nutzer unverzüglich eine
Bestätigung per E-Mail zu. Diese Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme des Registrierungsantrages dar. Vielmehr soll
hierdurch zunächst die E-Mailadresse verifiziert werden.
Die Annahme des Angebots erfolgt regelmäßig – soweit die Annahme nicht im Einzelfall durch die Volksbank ausdrücklich erklärt wird – nur
konkludent, indem der Nutzer als Teilnehmer für die Plattform www.heimathelden-suchen-gluecksbringer.de freigeschaltet wird.
Die Volksbank behält sich das Recht vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Bei der Registrierung wählen Teilnehmer ein individuelles Passwort. Dieses muss mindestens 8 Zeichen enthalten. Teilnehmer müssen ihr
Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Teilnehmer sind verpflichtet, die Volksbank umgehend
zu
informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Account von Dritten missbraucht wurde.
Die Volksbank behält sich das Recht vor, Accounts von nicht vollständig durchgeführten Anmeldungen nach einer angemessenen Zeit zu
löschen.
Gleiches gilt für Accounts, die seit 12 Monaten inaktiv waren, ohne dass es hierzu einer Kündigung der Nutzungsbedingungen bedarf.
Inaktiv
meint insofern, dass der Teilnehmer seinen Account nicht mehr genutzt hat, um die Plattform www.heimathelden-suchen-gluecksbringer.de zu
nutzen.
Ein Account ist nicht übertragbar.
Die Volksbank weist ausdrücklich darauf hin, dass der Unterstützer (Spender) mit jeder Spende von diesen Nutzungsbedingungen unabhängige
Rechtsbeziehungen mit dem jeweiligen Projektträger (Organisation) eingeht. An dieser Rechtsbeziehung ist die Volksbank Alzey-Worms eG
nicht
beteiligt. Die Volksbank treffen aus dieser Rechtsbeziehung weder Rechte noch Pflichten.
2.4 Bewerbung und Vergabe der Spenden
Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich.
Eine
Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite www.heimathelden-suchen-gluecksbringer.de. Dort sind der
gemeinnützige
Verein sowie das geplante Projekt (die Verwendung) der Spende des Vereins zu beschreiben. Jeder Verein darf lediglich einmal von einer
vertretungsberechtigten Person registriert werden.
Die Pflichtfelder des Teilnahmeformulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen bzw. über die Plattform
hochzuladen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Sollten Änderungen
erforderlich sein, sind diese der Volksbank schriftlich anzuzeigen.
Die Bewerbungsunterlagen werden durch die Volksbank u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft. Die Beurteilung und
Entscheidung
zur Teilnahme liegen im Ermessen der Volksbank. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Förderprogramm „Heimathelden suchen
Glücksbringer“
besteht nicht.
Im Rahmen der Vereinsvorstellung kann das Vereins-/Organisations-Logo mit bis zu 5 Bildern (max. Dateigröße: 4,0 MB, Dateiformat: jpg,
jpeg
– Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden. Bei der Projektbeschreibung können maximal 25 Bilder
(max.
Dateigröße: 8,0 MB, Dateiformat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) hochgeladen werden. Auch die
Einbindung von Videos ist möglich.
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen bestätigt der Verein, dass die eingereichten Unterlagen/Fotos/Videos keine Rechte Dritter
verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte und Urheberrechte verletzt werden.
Sofern ein Nutzer einen urheberrechtlich oder sonst rechtlich geschützten Beitrag (insbesondere Texte, Fotos oder Videos) in die
Plattform
www.heimathelden-suchen-gluecksbringer.de einstellt, räumt er der Volksbank damit unentgeltlich das nicht-ausschließliche Recht ein, den
Beitrag beliebig oft und zeitlich und räumlich unbeschränkt zu speichern, zu vervielfältigen, auf der Plattform zu präsentieren,
öffentlich
zugänglich zu machen, zu verbreiten, zum Abruf durch Dritte bereitzuhalten sowie zum Zweck der Bewerbung der Plattform in beliebigen
Medien
zu nutzen. Zu den vorgenannten Zwecken ist die Bank berechtigt, den Beitrag zu bearbeiten. Diese Rechte verbleiben auch nach einer
Kündigung
des Nutzungsvertrags auf Dauer bei der Volksbank.
Der Nutzer sichert durch das Einstellen seines Beitrags zu, dass er über die hiermit eingeräumten Rechte verfügen darf und noch nicht
anderweitig darüber verfügt hat.
Der Teilnehmer stellt die Volksbank von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die gegen die Volksbank oder deren gesetzliche Vertreter
geltend gemacht werden. Der Teilnehmer übernimmt die dadurch der Volksbank, ihren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen
entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Rechtsverteidigung.
Jedem Nutzer der Plattform www.heimathelden-suchen-gluecksbringer.de wird das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, inhaltlich auf
die
nicht-gewerbliche Nutzung im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen beschränkte Recht eingeräumt, auf der Präsenz bereitgestellte Inhalte mit
Ausnahme der Bilder und Grafiken ganz oder ausschnittweise vorübergehend zu speichern, herunterzuladen oder auszudrucken. Die dauerhafte
Speicherung sowie eine Vervielfältigung der Inhalte bedürfen der Zustimmung der Volksbank. Dasselbe gilt für die Nutzung von Inhalten
aus
diesem Internet-Angebot in eigenen Internet-Angeboten des Nutzers.
Eine Teilnahme am Förderprogramm „Heimathelden suchen Glücksbringer“ ist jederzeit möglich. Die maximale Teilnahmedauer für ein Projekt
beträgt hierbei 12 Monate. Eine längere Projektlaufzeit oder eine Verlängerung oder Verkürzung kann jedoch nach Abstimmung mit der
Volksbank
durch diese herbeigeführt werden. Die Bewerbungsunterlagen der Vereine werden vor der Freischaltung durch die Volksbank geprüft und
anschließend auf der Internetseite www.heimathelden-suchen-gluecksbringer.de freigeschaltet. Ab diesem Zeitpunkt kann der Projektträger
für
sich und sein Projekt Spenden über die Plattform sammeln. Zu bestimmten Zeiten werden spezielle Spendenaktionen von der Volksbank
durchgeführt. Die Volksbank wird auf solche Spendenaktionen über die Internetseite, ihre Facebook- und Instagramseite sowie diese
Plattform
hinweisen. Spezielle Spendenaktionen enden regelmäßig, wenn das hierfür durch die Volksbank zur Verfügung gestellte Spendenvolumen
(Budget
in Form von Co-Spenden z.B. bei Verdopplungsaktionen oder in Form von Spendencoupons) aufgebraucht ist.
Die Volksbank setzt Spendencoupons mit unterschiedlichen Werten und individuellen Gültigkeiten (Laufzeiten) zu verschiedenen Anlässen
ein.
Die Empfänger solcher Spendencoupons, z.B. die Mitglieder und Kunden der Volksbank, dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit
welchen
Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden.
Kunden können Spendencodes/Spendencoupons bei der Volksbank Alzey-Worms eG im Beratungsgespräch, bei Terminen, Veranstaltungen oder zu
anderen Anlässen erhalten. Die Volksbank behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes/Spendencoupons auch bei besonders
gekennzeichneten
Aktionen auszugeben. Die Spendencoupons werden in unterschiedlichen Höhen ausgegeben, die vor Ausgabe durch die Volksbank festgelegt und
auf
dem Spendencoupon aufgeführt sind. Auch die Gültigkeit wird durch die Volksbank individuell festgelegt und auf dem Spendencoupon
aufgeführt.
Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes/Spendencoupons kann nicht geltend gemacht werden.
Von der Volksbank ausgegebenen Spendencodes können nach Belieben über die Internetseite www.heimathelden-suchen-gluecksbringer.de an die
teilnehmenden Vereine verteilt werden - sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch
nicht ausgeschöpft, oder die Gültigkeitsdauer des Spendencodes/Spendencoupons überschritten ist. Dafür muss der Spendencode in der dafür
vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite oder der Projektseite von www.heimathelden-suchen-gluecksbringer.de eingegeben werden. Eine
Verteilung des Spendencodebetrages auf mehrere Projekte ist zulässig. Der Mindestbetrag pro Projekt entspricht im Regelfall 5,00 Euro.
Spendencodes mit einem geringeren Wert können nicht auf mehrere Projekte verteilt werden. Wenn das zur Verfügung gestellte Budget vor
Ende
der Aktion ausgeschöpft ist, kann kein Guthaben mehr verteilt werden.
Die Volksbank behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.
Privatspenden können in einer Höhe von mindestens 5,00 Euro gespendet werden. Die Spende kann über einen der aufgeführten
Zahlungsanbieter
abgewickelt werden.
Die Auszahlung der Privatspenden erfolgt für den jeweils abgelaufenen Monat im Folgemonat - Gutschrift vom Zahlungsanbieter an uns vorausgesetzt - und werden an die jeweilige Organisation auf das von ihr benannte Konto
ausgezahlt. Dies gilt auch, wenn das geplante Finanzierungsziel (Spendenziel) nicht erreicht wurde.
Ihnen stehen als Unterstützer die auf unseren Internetseiten im Rahmen des jeweiligen Projekts näher beschriebenen Zahlungsmethoden
hinsichtlich Ihrer Spende zur Verfügung.
Hinsichtlich der Zahlungsmethoden gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen der Anbieter. Die anfallenden Transaktionsgebühren
übernimmt
die Volksbank.
Die Volksbank weist ausdrücklich darauf hin, dass der Spender mit der von ihm getätigten Spende (Privatspende) von diesen
Nutzungsbedingungen unabhängige Rechtsbeziehungen mit dem jeweiligen Projektträger (Organisation) eingeht. An dieser Rechtsbeziehung
ist
die Volksbank Alzey-Worms eG nicht beteiligt. Die Volksbank treffen aus dieser Rechtsbeziehung weder Rechte noch Pflichten.
Besondere Hinweise und Erläuterungen:
Die Organisation wird dem Spender, sofern dies von ihm gewünscht und er im Rahmen des Spendenprozesses der notwendigen Datenübermittlung
zugestimmt und die hierfür notwendigen Daten vollständig erfasst hat, eine Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster zur Verfügung
stellen.
Hierfür ist allein der Projektträger verantwortlich.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine
Spendenbescheinigung erst zu dem Zeitpunkt ausgestellt werden darf, wenn der Organisation die Mittel zufließen
.
Die Volksbank weist darüber hinaus darauf hin, dass es sich bei Spenden über die Spendenplattform "Heimathelden suchen Glücksbringer" um
Spenden handelt, die von ihr treuhändischerisch verwahrt werden. Aus diesem Grund empfiehlt die Volksbank sich über getätigte Spenden
einen
Nachweis ausstellen zu lassen, damit die steuerliche Anerkennung sichergestellt ist. Ein vereinfachter Spendennachweis (Kontoauszug)
wird in
diesen Fällen unter Umständen nicht anerkannt, da die Zahlung der Spende zunächst unmittelbar an die Volksbank Alzey-Worms eG (als
Treuhänderin) erfolgt.
Spenden sollen nach der Zielsetzung dieser Plattform allein in der Absicht und dem rechtsgeschäftlichen Willen erfolgen, dem
Projektinitiator einen Förderbeitrag (Spende) zu seinem Projekt zuzuwenden. Die Ermöglichung eines Leistungsaustausches ist hingegen
nicht
beabsichtigt. Aus diesem Grund ist eine Rückabwicklung (Stornierung oder Rückforderung über Zahlungsdienstleister, selbst wenn diese die
Möglichkeit einräumen) von getätigten Spenden, Seitens der Volksbank ausgeschlossen. Etwaige Rückforderungen sind ausschließlich
zwischen
dem Spender und der Empfängerorganisation zu klären.
Wir behalten uns vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und
persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in
Form
von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
Die Spendenauszahlung erfolgt auf das vom Projektträger auf der Spendenplattform angegebene Konto.
Projekte, die bereits vor Ende ihr Projektziel komplett erreicht haben, erhalten ihre Spenden im folgenden Abrechnungsmonat.
Alle Projektträger, die zum Projektende ihr Spendenziel nicht erreicht haben, erhalten den bis dahin gesammelten Spendenbetrag, der bis
zum
Projektende für das jeweilige Projekt gespendet wurde.
Hinweise zur Spendenauszahlung:
Die Auszahlung der Privatspenden erfolgt für den jeweils abgelaufenen Monat im Folgemonat an die Vereine. Etwaige Gegenwerte der Spendencoupons und etwaige
Co-Funding-Beträge werden dann an den jeweiligen Verein auf das genannte Vereinskonto bei Erreichen des Finanzierungsziels (oder eines
Teilziels), spätestens jedoch nach Erreichen des Projektendes gemäß Auszahlungsmodus überwiesen.Für die Richtigkeit der Angaben (IBAN, BIC, etc.) ist
ausschließlich die antragstellende Organisation verantwortlich. Bei fehlerhaften Angaben ist die Volksbank berechtigt, etwaige Kosten in
Rechnung zu stellen und/oder die zur Auszahlung stehenden Mittel bis zur endgültigen Klärung zurückzuhalten. Erst nach einer Auszahlung
stehen dem Verein in seinem Account auch die Daten (Spendenquittungen, …) zur Einsichtnahme bzw. zum Download zur Verfügung.
Für Zuwendungen der Volksbank, die über von ihr ausgegebene Spendencoupons oder spezielle Spendenaktionen durchgeführt werden,
verpflichtet
sich der Projektträger, die ihm übermittelte Empfangsbescheinigung für die Lotteriegesellschaft (Reinertragsnachweis) auszufüllen und
diese
auf dem Postweg an die Volksbank zu übermitteln. Bei nicht Zustandekommen des geförderten Projektes behält sich die Volksbank
Alzey-Worms eG
vor, die Zuwendung zurückzufordern. Dies gilt nicht für Spendencoupons, die über Partner ausgegeben werden.
Die Volksbank behält sich das Recht vor, die gesamte Förderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise
auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen
nicht
mehr gewährleistet ist.
Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der Volksbank und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit
der
Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies
gilt
nicht soweit die Volksbank im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen
Bestimmungen
zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie tragen alleine
dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue
Informationen müssen zurückgewiesen werden.
Jeder Bewerber stellt die Volksbank – mit seiner Teilnahme – von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Angaben der
Bewerber
herleiten.
Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Teilnehmer die Volksbank insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den
Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.
Der Bewerber verpflichtet sich, nur Bilder, Videos und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass
keine
Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne
deren
Einwilligung verwendet werden.
Die Volksbank kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete,
aber
nicht zugegangene Anmeldungen.
Die Volksbank kann besondere Spendenaktionen auch gemeisam mit Dritten durchführen. Als registrierter und zugelassener Teilnehmer nehmen
Organisationen, deren Projekt zum Zeitpunkt der Sonderaktion nocht nicht beendet ist, automatisch an Sonder-Spendenaktionen teil. Die
Organisation erklärt sich als Teilnehmer damit einverstanden, dass die Volksbank die erforderlichen personenbezogenen Daten für die
Dauer
der Durchführung und Abwicklung solcher Sonderakionen wie Werbeaktionen, Spendenaktionen oder Gewinnspielen an den jeweiligen Partner
weitergibt und dieser die notwendigen Daten verarbeitet und speichert. Dieser darf die Daten des Teilnehmers im Rahmen der Sonderaktion
sowie zu Marketingzwecken nutzen oder diese auf eigenen Internetseiten sowie Facebook oder anderen social Media Plattformen zu
veröffentlichen. Ferner stimmt die an der Spendenplattform "Heimathelden suchen Glücksbringer" teilnehmende Organisation bzw. der von
ihr
mit der Bewerbung beauftragte Nutzer ausdrücklich ein, dass Bild- und Videomaterial, welches im Rahmen der Projektbewerbung über diese
Plattform hochgeladen wird, der Vervielfältigung i.S.d. § 16 UrhG zu. Diese Zustimmung des Urhebers umfasst ebenfalls das Recht der
öffentlichen Zugänglichkeitsmachung gem. § 19 a UrhG. Dies schließt ein, dass nach § 15 III UrhG freisteht die Werke oder deren
Vervielfältigungsstücke der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Die Volksbank und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des
Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die
allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Volksbank verwiesen. Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Teilnehmer
ausdrücklich damit einverstanden, dass die Volksbank die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der
Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Volksbank behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu
berichten,
bzw. berichten zu lassen. Ferner können die Namen der Teilnehmer zusammen mit den veröffentlichten Bildern auf der Facebook- und
Instagram-Seite bzw. der Internetseite der Volksbank angegeben werden. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per
E-Mail
an gluecksbringer@vb-alzey-worms.de gegenüber der Volksbank per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme
zurückzutreten.
Die Spendenaktion unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig
sein
oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung,
die
dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Achtung